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Pharmarecht

  • Abschluss Master of Laws (LL.M.)
  • Dauer 2 Jahre
  • Art Berufsbegleitendes Präsenzstudium

Der Studiengang richtet sich an Berufstätige und erlaubt den Teilnehmenden, dem Studium neben einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Zielgruppe sind Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Pharmazeuten, Mediziner sowie Naturwissenschaftler. Das Lehrangebot vermittelt Fertigkeiten, die für Fragen in der Entwicklung, den Marktzugang und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten notwendig sind. Dabei wird das praktische Vorwissen der Studierenden berücksichtigt. Außerdem wird Verständnis für die unterschiedlichen Denkweisen aller beteiligten Fachdisziplinen vermittelt.

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Überblick über den Studiengang

Studienverlauf

Die Bedeutung des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts wächst stetig. Bislang fehlte es an der Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke will der berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang Pharmarecht schließen.

Für Juristen ermöglicht er eine Qualifikation in einem speziellen Fachgebiet, Teilnehmern aus anderen Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Teilnehmer ermöglicht zugleich ideale Bedingungen für eine Diskussion zwischen den beteiligten Fachdisziplinen. Der Studiengang versteht sich deshalb auch als Grundlage für die Mitwirkung in interdisziplinär besetzten Teams, in denen gemeinsam Lösungen entwickelt werden.

Zugangsvoraussetzungen

Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer achtsemestrigen Regelstudienzeit erfüllt. Als Nachweis gilt das Abschlusszeugnis eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms, Master- oder Bachelorstudiengangs in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Projektentwicklung sowie thematisch ähnlicher Studiengänge oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

Zudem muss eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nachgewiesen werden.

Die Gebühren für den vier Semester umfassenden Masterstudiengang betragen € 19.800.

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