Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Mit dem Fernstudium Naturheilkunde und komplementäre Heilverfahren (B.Sc.) erhalten Sie tiefe Einblicke in die inhaltlichen, fachlich-methodischen und angewandt-praktischen Bereiche der naturmedizinischen Heilverfahren. Die Inhalte des Studiums sind sinnvoll in Module gegliedert, die aufeinander aufbauen. Sie erlernen als Basiskenntnis den menschlichen Körper kennen beispielsweise den Bewegungsapparat, das Nervensystem oder den Verdauungstrakt.
Fachbezogene Inhalte sind beispielweise Sozialmedizin, rechtliche Bestimmungen zur Ausübung der Heilkunde oder erste Hilfe. Zudem können Sie sich in der Homöopathie, traditionellen chinesischen Medizin oder in europäischen Naturheilverfahren durch eine Schwerpunktwahl spezialisieren und somit Ihre Karriere gezielt in eine Richtung lenken.
Karriere und Zukunft
Der Master-Studiengang bereitet die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten im erweiterten Arbeitsfeld der medizinischen Versorgung vor. Neben der Möglichkeit, selbstständig als Heilpraktiker/in nach erfolgreicher Überprüfung zu arbeiten, haben Sie viele weitere Berufsoptionen, beispielweise:
- als Prüfassistent/in für klinische Studien von Therapieverfahren und Arzneimitteln bei Pharma-Unternehmen und in Kliniken
- in naturmedizinischen Kliniken oder ambulanten Behandlungszentren sowie Praxen für Naturheilverfahren
- als Außendienstmitarbeiterin oder –mitarbeiter für naturmedizinische Arzneimittel
- bei Krankenkassen/ Versicherungen (Präventionsbereich)
- als Coach, Berater/in oder Lehrkraft für Medizin und Naturmedizin
- Fachredakteur/in (Spezialisierung auf naturmedizinische Heilverfahren)
Zulassung
Zum Studiengang Naturheilkunde und komplementäre Heilverfahren (B.Sc.) wird zugelassen, wer über eine der nachfolgenden Voraussetzungen verfügt:
- Allgemeine Hochschulreife,
- Fachhochschulreife,
- bestandene Meisterprüfung,
- Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung von mindestens 400 Unterrichtsstunden, einer Fachschule oder einer Berufs- oder Verwaltungsakademie *
- Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließender mindestens 2-jähriger Berufstätigkeit fachlich verwandt zum Studiengang und Bestehen einer gesonderten Hochschulzugangsprüfung *
* gemäß Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
Nähere Auskünfte zu speziellen Abschlüssen erteilen wir gerne auf Nachfrage. Bewerber/innen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können am Studium zunächst als Gasthörer teilnehmen. Bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit für die Zulassung nachgewiesen werden.
Sämtliche Details zu Studieninhalten, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Studiengebühren erfahren Sie im kostenlosen Infomaterial.
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